Der Elternbeirat bringt Eltern und
Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich
geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn
herangetragen werden und wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule
von Bedeutung sind, beratend mit.
Die Aufgaben des Elternbeirats sind
unter anderem:
die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.
Aktueller Elternbeirat:
Grundschule
Mittelschule
Vorsitz
Fr. Schleicher
Hr. Eder
Stellvertretung
Fr. Raßbach
Fr. Miller
Die Amtszeit des
Elternbeirats sowie des gemeinsamen Elternbeirats beträgt zwei Jahre. Sie
beginnt mit der Feststellung des Wahlergebnisses und endet mit der Wahl des
neuen Elternbeirats. Das Amt und die Mitgliedschaft enden mit dem Ablauf der
Amtszeit, dem Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amtes
oder dem Verlust der Wählbarkeit.
Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.OKDatenschutzerklärung