|Attestpflicht

Eine Attest-Pflicht kann bei begründeten Zweifeln von der Schulleitung ausgesprochen werden:
Da wir diese nicht willkürlich erlassen wollen, gibt es an der Grund- und Mittelschule Lehrberg dafür eine klare Regelung.


Wer 20 Tage innerhalb eines Schuljahres fehlt, erhält ab diesem Tag eine Attestpflicht und muss künftig bereits ab dem ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Bei längeren Ausfällen (z.B. Krankenhausaufenthalt, chronische Krankheiten, etc.) kann eine individuelle Regelung getroffen werden.

Ferner kann eine Schülerin oder ein Schüler eine Attestpflicht erhalten, wenn sie/er auffällige Fehlzeiten hat (z.B. immer am Tag des Nachmittagunterrichts, jeden Montag, gezielt bei angekündigten Probearbeiten, etc.). In diesen Fällen wird die Klassenlehrkraft ihres Kindes im Vorfeld aber zunächst das Gespräch mit Ihnen suchen.

|Befreiungen

Wenn Sie für bestimmte Termine eine Befreiung vom Unterricht benötigen, müssen Sie dafür rechtzeitig (2 Tage vorher) einen schriftlichen Antrag stellen.
Stundenweise (z.B. für die letzten beiden Schulstunden) kann Ihnen dies die Klassenlehrkraft ihres Kindes genehmigen, für ganze Schulltage oder länger bedarf es der Genehmigung durch die Schulleitung.

Gründe hierfür wären u.a.

  • ein Arztbesuch, der nicht nachmittags möglich ist,
  • Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind,
  • Heirat, schwere Erkrankung oder Todesfall in der engsten Familie,
  • Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
  • Besuche von Beratungsstellen oder Behörden, die nicht nachmittags möglich sind.

An dieser Stelle möchte ich explizit darauf hinweisen, dass Urlaubsreisen, die vor den Ferien beginnen oder länger als die eigentlichen Ferien dauern dafür nicht als hinreichende Gründe in Frage kommen.

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