|Befreiungen

Wenn Sie für bestimmte Termine eine Befreiung vom Unterricht benötigen, müssen Sie dafür rechtzeitig (2 Tage vorher) einen schriftlichen Antrag stellen.
Stundenweise (z.B. für die letzten beiden Schulstunden) kann Ihnen dies die Klassenlehrkraft ihres Kindes genehmigen, für ganze Schulltage oder länger bedarf es der Genehmigung durch die Schulleitung.

Gründe hierfür wären u.a.

  • ein Arztbesuch, der nicht nachmittags möglich ist,
  • Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind,
  • Heirat, schwere Erkrankung oder Todesfall in der engsten Familie,
  • Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
  • Besuche von Beratungsstellen oder Behörden, die nicht nachmittags möglich sind.

An dieser Stelle möchte ich explizit darauf hinweisen, dass Urlaubsreisen, die vor den Ferien beginnen oder länger als die eigentlichen Ferien dauern dafür nicht als hinreichende Gründe in Frage kommen.

|Entschuldigung im Krankheitsfall

Bei Krankheit Ihres Kindes bitten wir Sie, dies unverzüglich (am Tag der Erkrankung) der Schule mitzuteilen.

Dies ist

  • telefonisch (direkt im Gespräch oder als Nachricht auf den AB)
  • oder per Schulmanager

möglich. In beiden Fällen muss dies aber vor 7:55 Uhr erfolgen.


Sollte ihr Kind mehrere Tage dem Unterricht fernbleiben, können Sie uns dies direkt in dieser Nachricht mitteilen oder erneut mit uns in Kontakt treten. In jedem Fall muss aber immer ersichtlich und bekannt sein, wie lange das Kind fehlt. Beispielsweise genügt es nicht, dass Sie ihr Kind für Dienstag krankmelden, das Kind dann aber ohne weitere Nachricht auch noch am Mittwoch zuhause bleibt.


Telefonische oder elektronische Entschuldigungen sind als alleinige Entschuldigung nicht eindeutig den Eltern zuzuordnen und daher unzulässig. Darum muss innerhalb von 3 Tagen nach der Aufnahme des Schulbesuchs eine schriftliche Entschuldigung, die von Ihnen unterschrieben ist, nachgereicht werden. Sonst gelten Schüler als nicht entschuldigt.

Im Schulmanager steht ihnen dafür eine Vorlage zum Ausdrucken bereit.

Fehlt ein Kind ohne Unterbrechung 3 Tage oder länger, so benötigen Sie dafür (analog zum Berufsleben) ein ärztliches Attest.

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