• Krankmeldung
  • Befreiung
  • Attestpflicht

Sie als Erziehungsberechtigte haben eine Bringschuld im Bezug auf Entschuldigungen und Befreiungen und wir bitten Sie, dieser nachzukommen.
Unentschuldigtes Fehlen wird vom Klassenlehrer vermerkt und es kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Außerdem sei darauf hingewisen, dass unentschuldigt verpasste Leistungserhebungen mit der Note ungenügend benotet werden.