Wenn Sie für bestimmte Termine eine Befreiung vom Unterricht benötigen, müssen Sie dafür rechtzeitig (2 Tage vorher) einen schriftlichen Antrag stellen.
Stundenweise (z.B. für die letzten beiden Schulstunden) kann Ihnen dies die Klassenlehrkraft ihres Kindes genehmigen, für ganze Schulltage oder länger bedarf es der Genehmigung durch die Schulleitung.

Gründe hierfür wären u.a.

  • ein Arztbesuch, der nicht nachmittags möglich ist,
  • Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind,
  • Heirat, schwere Erkrankung oder Todesfall in der engsten Familie,
  • Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
  • Besuche von Beratungsstellen oder Behörden, die nicht nachmittags möglich sind.

An dieser Stelle möchte ich explizit darauf hinweisen, dass Urlaubsreisen, die vor den Ferien beginnen oder länger als die eigentlichen Ferien dauern dafür nicht als hinreichende Gründe in Frage kommen.