Eine Attest-Pflicht kann bei begründeten Zweifeln von der Schulleitung ausgesprochen werden:
Da wir diese nicht willkürlich erlassen wollen, gibt es an der Grund- und Mittelschule Lehrberg dafür eine klare Regelung.


Wer 20 Tage innerhalb eines Schuljahres fehlt, erhält ab diesem Tag eine Attestpflicht und muss künftig bereits ab dem ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Bei längeren Ausfällen (z.B. Krankenhausaufenthalt, chronische Krankheiten, etc.) kann eine individuelle Regelung getroffen werden.

Ferner kann eine Schülerin oder ein Schüler eine Attestpflicht erhalten, wenn sie/er auffällige Fehlzeiten hat (z.B. immer am Tag des Nachmittagunterrichts, jeden Montag, gezielt bei angekündigten Probearbeiten, etc.). In diesen Fällen wird die Klassenlehrkraft ihres Kindes im Vorfeld aber zunächst das Gespräch mit Ihnen suchen.